Die allgemeinen Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz finden –
wie auch in der Vergangenheit – zusammen mit der Wahl des Europäischen
Parlaments statt. Die Landesregierung hat den gemeinsamen Wahltermin auf den 9. Juni 2024 festgelegt.
An diesem Tag sind allein im Gebiet der
Verbandsgemeinde ca. 20.000 Wählerinnen und Wähler auf kommunaler Ebene
aufgerufen, neben den Mitgliedern des Kreistages, des Verbandsgemeinderates und
den Mitgliedern der jeweiligen Gemeinderäte auch die ehrenamtlichen
Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister neu zu wählen. Erzielt bei diesen
Direktwahlen kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen, so findet
zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl
statt. Die Stichwahlen erfolgen landesweit zwei Wochen später am 23. Juni 2024.
Sobald freigeschaltet, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihren Wahlschein online zu beantragen:
Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahlen.
Rechtsgrundlagen
Das
Kommunalwahlgesetz (KWG), die Kommunalwahlordnung (KWO) und die
Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen mit der
Europawahl können in der Rubrik <Rechtsgrundlagen> im Kommunalwahlportal unter
www.kommunalwahl-rlp.de eingesehen
werden.
Informationen für Parteien und
Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger
Zur Vorbereitung der Kommunalwahlen
stehen den Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger im
Kommunalwahlportal unter www.kommunalwahl-rlp.de viele
wahlrechtliche Informationen sowie die Formulare und Vordrucke für Rats- und
Direktwahlen u.v.m. zur Verfügung.
Informationen des Landeswahlleiters an Wählerinnen Wähler
Wählerinnen und Wähler können
sich über das Kommunalwahlportal www.kommunalwahl-rlp.de über die anstehenden
Kommunalwahlen informieren.