10. Mär 2026
Albig gt .- Der Friedhof ist ein würdiger Ort des Abschiedes, des Andenkens, der Trauer und Ruhe. Verwaltung und Betrieb des Friedhofes sind in Albig Öffentlich-rechtlich organisiert und obliegen der Ortsgemeinde. Pflichte und Rechten sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Die Gemeinde in ihrer Aufgabenstellung hierbei zu unterstützen, gehörte schon immer auch zum Arbeitsprogramm der „Volontäre“ und steht beispielhaft für die enge Verzahnung von kommunalen Aufgaben und dem ehrenamtlichen Engagement der „Volontäre für Albig“.
Zur Infrastruktur eines Friedhofes gehören:
Bei allen o.g. Punkten waren die „Volontäre“ in der Vergangenheit und bis heute Partner der Gemeinde und haben Unterstützung geleistet. Jetzt im zeitigen Frühjahr wurden die Wege ausgebessert. Dazu war zur besseren Begehbarkeit an mehreren Stellen frischer Splitt einzubauen, was auch der würdigen Gestaltung der Gesamtanlage zugutekommt. Die Zuwegung vom Friedhof zur Kirche wurde von Unkraut befreit und in der Anlage am Ehrenmal wurden bei diesem Einsatz die Rosen geschnitten und Unkräuter beseitigt. Reinhard Knobloch hat derweil im Bereich des Gemarkungsteils Hundskopf die dort stehenden Obstbäume geschnitten.
Im Einsatz waren:
Reinhard
Schlosser, Ernst Ludwig Fromm, Mario Schmeichel, Bernd Walter, Gerhard
Spittler, Jos Tromp, Walter Lorenz, Jürgen Busch, Werner Karn, Reinhard
Schlosser, Rüdiger Steil und Günther Trautwein.